Unberechtigter Vertragsabschluß Software
Gefragt am 17.09.201015:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4407
Guten Tag,
Meine Frau hat beim Surfen auf www.top-of-software.de wohl mit einem Klick einen 12-monatigen Vertrag abgeschlossen. Es war aber überhaupt ersichtlich oder nachvollziehbar, es gab keine Warnung oder Bestätigung, dass ein Vertragsabschluß ansteht. Es kam auch keine Rechnung sondern gleich eine Zahlungsaufforderung, die auch so spät eintraf, dass ein Widerrufsrecht kaum mehr möglich war.
Jetzt ist meine Frau mittlerweile nach Finnland umgezogen, hat schriftlich auch eine Stornierung gewünscht, bekommt aber Mahnungen mit immer höherer Zahlungsaufforderung.
Wie sollen wir vorgehen? Zahlen, um dem trotz der Abzocke rasch ein Ende zu machen? Abwarten und hoffen, dass ihr im Ausland nicht passieren kann? Oder einen Anwalt einschalten und erneut Kontakt mit der Firma aufnehmen?
15:59 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Vorausgeschickt sei, dass in Ihrem Fall kein Grund zur Besorgnis besteht! Es ist nämlich davon auszugehen, dass zwischen Ihnen und dem dubiosen Diensteanbieter kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Zunächst sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren.
Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden.
Hier sollte dann der Widerruf des Vertrages erklärt und dieser vorsorglich auch noch angefochten werden. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie auf der sicheren Seite.
Es kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und insbesondere die mahnenden Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat das Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin dem zu Unrecht angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.
Ich empfehle Ihnen, ein Schreiben folgenden Inhalts aufzusetzen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die gegenständliche Leistung ist hier nicht entstanden. Ein Abonnement bzw. einen 12-Monatszugang zu Ihrem System haben wir hier jedenfalls nicht abgeschlossen.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt.
Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im „Kleingedruckten“ auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16 ...
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