Suchmaschinenoptimierung
Gefragt am 21.08.201112:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3690
Hallo,
wir haben durch die Fa. Smartstore für unseren Shop eine Suchmaschinenoptimierung durchführen lassen. Der Vertrag lief jetzt aus, allerdings ohne Erfolg bei der Optimierung. Die Suchergebnisse sind noch genauso wie letztes Jahr. Daraufhin haben wir von Smartstore unser gezahltes Geld zurückgefordert, doch Smartstore hat nicht einmal eine Antwort geschrieben.
Haben wir die Möglichkeit, unser Geld zurück zu bekommen oder ist die Chance eher gering?
Danke und Gruß
12:32 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
wir Juristen unterscheiden zwischen Werkverträgen (§§631 ff BGB) und Dienstverträgen (§§ 611 ff BGB).
Bei Werkverträgen ist ein bestimmter Erfolg geschuldet.
Bei Dienstverträgen ist nur eine bestimmte Tätigkeit geschuldet, ohne dass ein Erfolg eintreten muss.
Suchmaschinenoptimierung ist zunächst eine Dienstleistung ...
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