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Plattenverkauf online. Kaufpreis nicht einverstanden - keine Ware zurück

Gefragt am 03.02.2012
20:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5051

 

Ich wollte über eine Internetseite meine Plattensammlung von 53 Stück verkaufen.

Dazu musste ich die Platten an die Firma schicken da über die Seite kein sofortiger Preis zu erfragen war.

Die Platten wurden am 28.12.2011 verschickt.

Am 20.01.2012 schickte ich der Firma eine E-Mail um den Stand der Dinge zu erfragen. Keine Antwort.

Am 26.01.2012 erhielt ich eine Mail in der mir der Verkauf meiner 53 Platten für 15,00 € !!!! bestätigt wurde. Ich schrieb zurück und lehnte den Verkauf für diesen Preis ab und wollte meine Platten zurück haben.

In der Antwortmail des Verkäufer stand das ich mit einem Vorverkaufsangebot von 10,60 einverstanden gewesen wäre. Jedoch habe ich so eine Mail nie erhalten.

Ich hatte den Verkäufer jetzt schon 2 Mal per Mail aufgefordert mir meine Platten zurück zusenden jedoch immer mit der Antwort das die Platten korrekt abgerechnet wurden.

In den AGB´s des Verkäufers finde ich keinen Hinweis darauf das eine Zusendung zu einem Verkauf kommt zumal ich die Platten zuschicken musste um einen Preis für meine Platten zu erfahren da ich vorab auf der Seite keinen Preis erfahren konnte.

Ich bin der Meinung das ich das Recht auf einen Preisvorschlag habe bevor ich die Ware endgültig verkaufe.

E-Mail Korrespondez liegt vor.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2012
20:22 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.02.2012
20:29 Uhr

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Beantwortet am 03.02.2012 20:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5051

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Leider schreiben Sie nicht, um welchen Anbieter es sich handelt. Dann hätte man gleich mal näher prüfen können.

Aber auch so steht fest, dass Sie die Platten nicht an den Anbieter verkauft haben, sondern nur zur Bewertung übersandt haben.

Der Anbieter muss Ihnen die Platten wieder zurücksenden.

Sie sind nachwievor Eigentümer und haben einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB ...



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