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Persönliche Haftung UG

Gefragt am 07.05.2012
15:34 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4258 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag.

Geplant ist eine Software welche automatisiert Daten einer Suchmaschine ausliest und diese für eine eigene Aktion analysiert und verwendet. Diese Software kann von dritten Nutzer verwendet werden (Kauf der Software), sodass auch nur die dritten Nutzer die Anfrage an die Suchmaschine stellen. Laut Suchmaschinen Betreiber ist der automatisierte Datenabruf nicht erlaubt.

Frage 1: Ist der Softwarevertreiber haftbar, da letztendlich der Endanwender die nicht erlaubte Anfrage stellt?

Frage 2: Sofern der Softwarevertreiber haftbar ist, kann durch die Gründung einer UG der Geschäftsführer/Gesellschafter von einer persönlichen Haftung befreit werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2012
15:34 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 07.05.2012
15:43 Uhr

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Beantwortet am 07.05.2012 15:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4258 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

für Sie als Verkäufer der Software stellt sich hier keine Haftungsfrage, es haftet nur der Nutzer. Programmieren und verkaufen können Sie die Software also. Um auch ggü. dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung aus der Haftung zu sein, sollten Sie beim Verkauf aber darauf hinweisen, dass jedenfalls manche Betreiber von Suchmaschinen die Nutzung nicht gestatten ...



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