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Onlineauftrag bei Alice

Gefragt am 21.09.2009
20:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4042 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um einen getätigten Onlineauftrag bei Alice.
(Angebot AliceFun)

Dort kann man bei Eingabe der Daten ein Häkchen setzen:

"aufs widerrufsrecht verzichten" damit der Auftrag bzw. die Installation schneller statt findet.

Nun ist es aber so:

Ich habe die Onlinebestellung nicht für mich gemacht, sondern einfach für meinen Bruder gemacht, ohne das der das wusste. Er war in der Zeit im Urlaub, wollte aber einen Anschluss. Nun hat er aber bereits ein Anschluss bei Kabel Deutschland. Also habe ich per Einschreiben innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt.

Die Antwort von Alice war aber heute, das dies nicht geht, dadurch dass das Häkchen gesetzt wurde. Nach einem Telefonat hieß es, es könnte mit einer Sonderrechtlichen Kündigung klappen, in der mein Bruder nochmals schildert, das er es nicht persönlich war und nichts von wusste. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dann diese Kündigung auch was bringt. Immerhin wurde das alles schon bereits im ersten Widerruf geschildert.

Wie gesagt war er es nicht, der den Auftrag online getätigt hat und ich bin der Meinung man muss doch irgendwie eine möglichkeit der Kündigung haben.

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2009
20:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 21.09.2009
21:14 Uhr

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Beantwortet am 21.09.2009 21:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4042 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Durch das einfache Setzen eines Häckchens kann man nicht wirksam auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht verzichten. Ein wirksamer Verzicht hat also niemals stattgefunden. Sicherlich könnte Ihr Bruder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, besser wäre es aber an dem bereits erklärten Widerruf festzuhalten. I

Insoweit würde sich empfehlen, dass Ihr Bruder Ihnen nachträglich den Vertragsschluß genehmigt, damit Sie wirksam für Ihren Bruder das Widerrufsrecht ausüben können ...



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