Internetauftrit
Gefragt am 19.07.200919:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3716
Ich habe eine Abmahnung erhalten zu folgendem Sachverhalt.
ich betreibe bei E-Bay als gewerblicher Verkäufer 3 Accounts
Verkaufe dort die unterschiedlichsten Elektromaterialien
Hatte dort mitunter auch Energiesparlampen zum Verkauf angeboten. Die bezog ich von einen ungarischen Elektrogroßhandel, der diese aus China exportiert.
Wert der eingestellten Lampen keine zwischen 1 und 12 € Gesamtwert aller Leuchtmittel keine 300,00€
Ich bekam eine Abmahnung vom Anwalt.
Die Unterlassungserklärung unterschrieb ich, schickte Sie zurück.
Dann kam die Rechnung.
Kostenerstattung von 1657 Euro bei Streitwert 50.000 Euro
Die Höhe der Kostenerstattung macht mir etwas zu schaffen und erscheint mir zu hoch.
19:36 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Leider lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und somit die Kostenforderung gerechtfertigt sind.
Zumindest sind die 1657.- € korrekt bei einem durchschnittlichen Gebührenwert von 1,3 aus den 50.000.-€ errechnet.
Es müsste aber zunächst Einsicht in die Abmahnung und Ihr E-Bay-Angebot genommen werden, um zu beurteilen, ob die Höhe von 50 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 3 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Internet-,Computerrecht" Jetzt eigene Frage stellen!