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Internetauftrit

Gefragt am 19.07.2009
19:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3545

 

Ich habe eine Abmahnung erhalten zu folgendem Sachverhalt.

ich betreibe bei E-Bay als gewerblicher Verkäufer 3 Accounts
Verkaufe dort die unterschiedlichsten Elektromaterialien

Hatte dort mitunter auch Energiesparlampen zum Verkauf angeboten. Die bezog ich von einen ungarischen Elektrogroßhandel, der diese aus China exportiert.

Wert der eingestellten Lampen keine zwischen 1 und 12 € Gesamtwert aller Leuchtmittel keine 300,00€


Ich bekam eine Abmahnung vom Anwalt.
Die Unterlassungserklärung unterschrieb ich, schickte Sie zurück.

Dann kam die Rechnung.
Kostenerstattung von 1657 Euro bei Streitwert 50.000 Euro

Die Höhe der Kostenerstattung macht mir etwas zu schaffen und erscheint mir zu hoch.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
19:36 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 19.07.2009
21:39 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2009 21:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3545

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Leider lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und somit die Kostenforderung gerechtfertigt sind.

Zumindest sind die 1657.- € korrekt bei einem durchschnittlichen Gebührenwert von 1,3 aus den 50.000.-€ errechnet.

Es müsste aber zunächst Einsicht in die Abmahnung und Ihr E-Bay-Angebot genommen werden, um zu beurteilen, ob die Höhe von 50 ...



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