Ebay Möbelkauf
Gefragt am 11.04.201016:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3901 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 05.04.2010 zwei Sofas in Ebay ersteigert und diese am Montag den 05.04.2010 Abgeholt und Bar bezahlt.
Artikelbeschreibung:
Verkaufe zwei gut erhaltene 2 1/2 Sitzer Sofas.Sie sind ca.2Jahre alt.Einige Gebrauchsspuren sind vorhanden.Die Sofas sind sehr sauber und gepflegt behandelt worden. Der erste Eindruck beim abholen war ausreichend. Als wir dann zuhause die Bezüge der Sofas geöffnet haben fanden wir in der Polsterung alte Laken und Decken, total vergammelt und mit gelben flecken evtl. Urin. Darauf hin kontaktierten wir den Vrkäufer, doch der wollte nichts davon wissen. Haben wir hier eine Chance unser geld zurückzufordern? Wie ist die Rechtslage?
16:20 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die ersteigerten Möbel sind mangelhaft. Denn sie haben nicht die vereinbarte Eigenschaft. § 434 I 1 BGB.
Bei gebrauchten Möbeln ist es zwar möglich die Sachmängelgewährleistung auszuschließen. Dies wurde bei Ihnen jedoch nicht vereinbart. Vielmehr hat der Verkäufer eine unzutreffende Artikelbeschreibung gegeben.
Sie haben daher die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. § 441 BGB.
Sie haben auch die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten. § 437 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 440 BGB, wobei eine Fristsetzung zur Nacherfüllung wohl entbehrlich sein dürfte. Denn nach Ihrer Beschreibung dürfte es wohl unmöglich sein, diese Möbel wieder in einen Vertragsgemäßen Zustand zu versetzen ...
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