Darf man Savegames verkaufen ? Wer hat die Urheberrechte an Savegames ?
Gefragt am 28.02.201020:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage !
Wer hat die Urheberrechte eines Savegames, also eines Spielstandes für z.b. Konsolenspiele (Wii, Playstation, Xbox, usw.)?
Es ist ja so, dass bei den Spielen selber die jeweiligen Firmen das Urheberrecht haben. z.B. bei Mario Party 8 für Wii hat Nintendo die Rechte daran - oder ?!?!?!
Wer aber hat die Rechte an einer Savegame-Datei ?
Alle oder zumindest die meisten Spielstände sind ja individuell, je nachdem wieviel oder was genau ein Spieler in einem Videogame erspielt hat. (z.B. Level freigeschaltet, Waffen verfügbar, gewisse Anzahl von Münzen gesammelt oder ähnliches)
Hat dann also der Spieler, der ein Videogame spielt und dieses an einer bestimmten Stelle speichert (=Savegame-Datei) die rechte an dieser Savegame-Datei oder nicht!
Darf man dann diese Savegame-Datei im Internet zum Verkauf anbieten ???
Oder liegen für diese Dateien auch die Rechte bei den Spieleherstellern ?
Es werden ja z.B. bei Ebay täglich ca. 100 Spielstände zum Verkauf angeboten - darf man das oder könnte man dafür von den Spieleherstellern verklagt werden ?
Dürfte ich z.B. einen Online-Shop eröffnen, wo ich Savegames zum Verkauf anbiete ?!
Vielen Dank für eine AUSSAGEKRÄFTIGE ANTWORT !
20:15 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt darauf an.
Wenn die Savegame Datei gespielt werden kann, ohne dass das eigentliche Spiel gekauft werden muss, dann dürfte es sich nur um eine Bearbeitung nach § 23 UrhG handeln. Das Urheberrecht dürfte dann bei dem Hersteller des Spiels liegen. Denn dann ist die eigene Bearbeitung im Vergleich zu dem Werk des Spieleherrstellers geringfügig.
Wenn man das Spiel braucht, um die Savegame Datei nutzen zu können, dann dürfte dies eine Frage des Einzelfalles sein.
Das Urheberrecht liegt, dann beim Spieler, wenn dieser durch spielen ein neues Werk geschaffen haben, hinter dem das ursprüngliche Werk zur bloßen Anregung zurücktritt ...
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