Auftrag Bilderbuch
Gefragt am 16.06.201411:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2329
Sehr geehrter Herr Anwalt,
wir haben eine Druckerei mit dem Druck von 100 kleinen Bilderbüchern beauftragt und dieser Druckerei die nötigen Daten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. In diesen Daten war die erste Seite natürlich enthalten.
In der von dieser Druckerei zur Freigabe zurückgelieferten Datei (ebenfalls PDF) fehlte die erste Seite mit dem kleinen sogen. Schmutztitel, so dass alle geraden Seiten nach dem Druck im Buch rechts bei geöffnetem Buch sind und die ungeraden Seiten links angeordnet sind. (Normal sind in allen Büchern dir geraden Seiten links und umgekehrt die ungeraden Seiten rechts - das ist wichtig für Zwischentitel, die immer rechts liegen müssen.)
Auf unserem Rechner können wir jedoch die Seiten nur untereinander abbilden, so dass wir den Fehler übersehen haben und Freigabe erteilt haben, weil alle anderen Seiten normal enthalten waren.
Die Druckerei hat nun die 100 Bücher geliefert und wir mussten zusätzlich feststellen, dass nicht nur die erste Seite fehlt, sondern dass auch eine zweite Seite durch eine Leerseite ersetzt wurde.
Die Bücher müssen entsorgt werden, da sie unverkäuflich sind.
Zusammenfassung:
Fehler der Druckerei: (Fehler 1 [vor Freigebe durch uns] und Fehler 3 [nach Freigabe von uns]
1. Die Seite 1 wurde entfernt - obwohl alle Seiten ordnungsgemäß in unserem File enthalten waren.
2. Unser Fehler war das lediglich das Übersehen der fehlenden ersten Seite.
3. Die 100 Stck enthalten jedoch jetzt mittendrin eine zusätzliche Leerseite statt des hier vorgesehenen Bildes - diese Seite war in dem \\\"Freigabefile\\\" der Druckerei enthalten.
Eine \\\"Reparatur\\\" ist unmöglich, die Druckerei hat sich lediglich zu einem Nachlass von 15% bereit erklärt.
Wie beurteilen Sie die Rechtslage? (Rechnungsbetrag 334 €)
Mit freundlichen Grüßen
11:16 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Regelmäßig haftet für alle Abweichungen vom vorgelegten Andruck (=von der Druckerei gelieferte PDF) die Druckerei, für alle dort nicht monierten Fehler der Auftraggeber.
Wenn die Bücher also auf Basis der von Ihnen freigegebenen Datei gedruckt worden wären, hätten Sie keine Gewährleistungsrechte - das Übersehen des Fehlens der ersten Seite müsste Ihnen zugerechnet werden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Internet-,Computerrecht" Jetzt eigene Frage stellen!