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Internet Kauf von Textilien

Gefragt am 18.09.2010
07:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4258 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir vor einiger Zeit eine Textilware im Internet gekauft.
Nun musste ich feststellen, dass sich bei einem Kleidungsstück die Naht öffnet.

Der Händler weigert sich das Kleidungsstück zurückzunehmen und sämtliche Kosten der Rücksendung und Hinsendung zu übernehmen.

Er ist der Meinung die Sache habe er in einem einwandfreien Zustand an mich gesandt und der Mangel wäre auf mich zurückzuführen.
(durch falsches waschen oder es wurde daran rumgezehrt)

Nun meine Frage: wie lange kann ich Textilen reklamieren, gibt es eine Garantiezeit?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2010
07:57 Uhr
 Tobias Rösemeier Tobias Rösemeier Beantwortet am 18.09.2010
09:15 Uhr

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Beantwortet am 18.09.2010 09:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4258 | Bewertung 5/5

Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Internationales Recht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:

Sie haben einen Kaufvertrag geschlossen. Soweit die gelieferte Textilie einen Mangel ausweist, stehen Ihnen die Rechte nach § 437 BGB zur Seite und zwar zunächst in Form der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB.

Sie können also die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer hat in diesem Zusammenhang die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen (§ 439 Abs ...



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