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In Deutschland fuer eine Amerikanische Firma angestellt taetig

Gefragt am 18.08.2011
11:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9243 | Bewertung 5/5

 

Hallo - ich arbeite seit 1989 fur eine in Florida ansassige Firma. ich bin Deutscher mit Wohnort und Arbeitstatigkeit in Deutschland. Ich vertreibe Lebensmittel (Food Broker) an Kunden der amerikanischen Streitkrafte und Botschaften in Europa. Ich werde in US Dollar bezahlt und bezahle meine Steuern und Sozialabgaben in Deutschland. Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag (oft ublich in den USA). Nach Beratung von dt. Rechtsanwalt verstehe ich was mir nach dt. Arbeitsrecht "zustehen" wurde. Ich bin 42, am langsten angestellt, habe vier Kinder unter 11 und zahle immer zu den "top producers", schon seit 22 Jahren, etc. Der Grund meiner Sorgen ist das unsere "kleine" Firma mit Sitz in Florida (400 Angestellte WW) von einer riesen Firma aus Kalifornien (30.000 Mitarbeiter) aufgekauft wurde. (Nach dt. Recht hatte ich automatisch ein Jahr Kundigungsfrist). die "neue" Firma ist beruchtigt durch Entlassungen Kosten zu sparen.

Aber jetzt die eigentlich Frage!
Was ist wen mir jetzt meine Firma einfach kundigt was nach amerikanischem Recht uberhaupt kein Problem ist. Wenn ich Gluck habe bekomme ich dort zwei Wochen Gehalt weiterbezahlt. Was musste ich tun wen die Firma mir einfach kein Scheck mehr schicken wurde? Wie konnte ich ein Urteil eines dt. Arbeitgerichts in den USA geltend machen? Unser Firma ist nur in Nordamerika tatig und hat ausser mir keine weiteren Angestellten ausserhalb . Vielleicht noch hilfreich zur Antwortfindung ist, das diese Firma zu 100% einer Investmentgruppe mit Sitz in London gehort. Obwohl diese bestimmt so aufgebaut ist - Profit Ja/Verantwortung Nein.

Ich ware echt sehr dankbar wenn sich hier jemand finden wurde der sich mit meinem Sachverhalt auskennen wurde. Alles Gute!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2011
11:56 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 18.08.2011
12:27 Uhr

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Beantwortet am 18.08.2011 12:27 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9243 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internationales Recht)

Sehr geehrter Ratsuchender


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Zunächst fällt auf, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Dieses ist aber nicht weiter schlimm, da ein Arbeitsvertrag auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (also durch Vollzug des Arbeitsvertrages) geschlossen werden kann.

Am Vorliegen eines Arbeitsvertrages habe ich nach ihrer Schilderung keine Zweifel. In diesem Gesamtzusammenhang ist vielleicht noch interessant zu wissen, dass sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Dieses aber nur am Rande.

Nun zu ihrer eigentlichen Frage:

Zu 1.Aber jetzt die eigentlich Frage! Was ist wen mir jetzt meine Firma einfach kundigt was nach amerikanischem Recht uberhaupt kein Problem ist. Wenn ich Gluck habe bekomme ich dort zwei Wochen Gehalt weiterbezahlt.

Die Ausgangsfrage zur Beurteilung dieser Frage ist, welches Arbeitsrecht hier anwendbar ist. In Betracht kommt deutsches Arbeitsrecht sowie amerikanisches Arbeitsrecht.

Grundsätzlich ist es möglich vertraglich eine so genannte Rechtswahl zu treffen. Dieses ist bei ihnen offensichtlich nicht geschehen,so dass gefragt werden muss, das Recht welchen Landes Anwendung findet, sofern hierüber keine ausdrückliche (und vor allem wirksame) Vereinbarung getroffen worden ist ...



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