Doppelstaatsbürgerschaft
Gefragt am 07.03.201221:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4543
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Sohn eines US-Bürgers und einer deutschen Mutter. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin ausschließlich in Deutschland aufgewachsen. Ich bin über 30 Jahre und hätte gerne eine Doppelstaatsbürgerschaft US und D. Mein Vater ist in meiner Geburtsurkunde namentlich aufgeführt. Für den Antrag wollte mein Vater (lebt in USA) das dafür benötigte DS-5507 Formular (Vaterschaftsanerkennung) ausfüllen und mir zuschicken, hat aber von der amerikanischen Behörden gesagt bekommen, dass dieses Formular lediglich für ein Kind bis 18 Jahre gilt. Gibt es in meinem Alter trotzdem eine Möglichkeit auf Juis Sanguinis? Kann ich überhaupt noch eine Doppelstaatsbürgerschaft erlangen?
Mit freundlichen Grüßen
BF
21:44 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internationales Recht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Zunächst kommt eine doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip dann in Betracht, wenn die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben. In diesem Fall kann das Kind mit Geburt die beiden verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Eltern erhalten.
Dieser Fall liegt bei Ihnen aber offensichtlich nicht vor.
Dann kommt noch eine doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Optionsmodell in Betracht. Dieses ist dann der Fall, wenn das Geburtsortsprinzip und das Abstammungsprinzip zusammentreffen ...
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