Besteuerung eines Immobilien Verkaufs im europäischen Ausland
Gefragt am 01.04.201520:54 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2285
Guten Tag!
Wir haben im August 2006 ein Ferienhaus in Frankreich gekauft. Wir wohnten seinerzeit in Paris zur Miete. Seit einigen Jahren leben wir wieder in Deutschland, wo ich auch meine Einkommenssteuer zahle.
Da wir immer weniger unser Ferienhaus in Frankreich nutzen, möchten wir es verkaufen. Wie wird das steuerlich in Deutschland behandelt? Wir wissen nicht, ob wir einen Mehrwert erzielen werden.
Danke für Ihre Rückmeldung.
20:54 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Internationales Recht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie nicht gewerblich mit Immobilien handeln, kommt nach deutschem Recht wohl nur eine Versteuerung als privates Veräußerungsgeschäft (sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr.2 EStG) in Betracht. § 23 EStG bestimmt insoweit, dass hierunter auch Veräußerungen von Immobilien fallen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt ...
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