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zustimmung insolvenzverwalters

Gefragt am 11.02.2012
12:45 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4492

 

eine grundstücks gbr besteht aus vier gesellschaftern (a,b,c,d). über einen gesellschafter (b) ist das insolvenzverfahren eröffnet worden. laut gbr vertrag scheidet der gesellschafter automatisch bei eröffnung des insolvenzverfahrens aus. im grundbuch sind aber nur a und b eingetragen. c und d sind der gesellschaft durch teilweise anteilsübertragung des (b)vor 5 jahren beigetreten, aber noch nicht im grundbuch eingetragen. das grundstück ist wertausschöpfend belastet.
im grundbuch wurde verfügungsverbot der anteile des insolventen gesellschafters (b) eingetragen.
es ist beabsichtigt das grundstück zu verkaufen. welche rolle spielt der insolvenzverwalter bei einem verkauf, welche befugnisse hat er noch, wenn (b) laut gbr vertrag ausgeschieden ist? und wie löscht man das verfügungsverbot.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2012
12:45 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 11.02.2012
14:09 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2012 14:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4492

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Durch das Ausscheiden aus der Gesellschaft endet die Gesellschafterstellung des Ausgeschiedenen. Seine Mitsprache-, Geschäftsführungs- und Kontrollrechte erlöschen mit dem Tag des Ausscheidens und ihn treffen nur noch nachvertragliche Treuepflichten.
Zur Insolvenzmasse des Gesellschafters gehört sein gesamtes pfändbares Vermögen (§ 80 InsO). Bezogen auf seine Gesellschafterrechte sind dies aber nur seine gesellschafterlichen Vermögensrechte, also sein Auseinandersetzungsguthaben (der Nettoanteil) bzw sein Abfindungsanspruch (§ 738 Abs 1 S 2 BGB) ...



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