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Weihnachtsgeld und Urlaubsausgleich

Gefragt am 17.11.2009
18:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3973

 

Guten Abend,
am 15.08.2006 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ende Oktober wurde der Schlussbericht dem Insolvenzgericht vorgelegt. Soviel mal zu den Fakten. Nun zu meiner Frage. Auf Grund meiner Schwangerschaft und einem damit verbundenen Beschäftigungsverbotes konnte ich dieses Jahr keinen Urlaub nehmen und der Anspruch meines Jahresurlaubes soll jetzt im November ausbezahlt werden. Gleichzeitig werde ich Weihnachtsgeld erhalten. Das Kind ist mittlerweile da (September) und bin ja somit dem Kind unterhaltspflichtig. Wird mir der verrechnete Urlaubsanspruch gepfändet? In Verbindung mit dem Weihnachtsgeld in Höhe von 100% meines durchschnittlichen Netto-Gehaltes von ca. 980 Euro? Und wie sieht es in Verbindung mit dem Elterngeld aus? (670 Euro)
Fragen über Fragen. Leider habe ich zu meiner Treuhänderin keinen guten Draht,(sie meint ein einmaliger Kontakt damals zu Beginn des Insolvenzverfahrens würde für 6 Jahre Wohlverhaltensphase ausreichen...) und bin wirklich auf Ihre Antwort angewiesen. Vielen Dank für Ihre Bemühung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.11.2009
18:42 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 17.11.2009
19:48 Uhr

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Beantwortet am 17.11.2009 19:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3973

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

das Elterngeld ist nicht pfändbar.

Sowohl Weihnachtsgeld als auch der Teil der Teil am Einkommen, der Ihnen deshalb ausgezahlt wird, weil Sie Urlaubstage nicht in Anspruch genommen haben, sind grundsätzlich pfändbar (zum Urlaubsentgeld BAG, 9 AZR 611/99) ...



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