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Vertrag eingehen während beantragter Insolvenz

Gefragt am 18.03.2010
23:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5125

 

Hallo,

ich habe als Selbständiger kürzlich die Regelinsolvenz beantragt.
Ich möchte weiter selbständig bleiben.
Ich erziele aus der Tätigkeit angemessenes Arbeitseinkommen.

Nun möchte ich mich zusätzlich einem Franchise System anschließen.
Darüber bekomme ich Dienstleistungsaufträge zugeteilt.
Im Gegenzug muss ich einen eine umsatzabhängige prozentuale, sowie eine feste monatliche Franchise Gebühr
zahlen.
Zudem muss ich, da ich die Einstiegsgebühr nicht sofort zahlen kann, diese im ersten Jahr auch ratenweise erbringen.

Also gehe ich durch diesen Vertrag auch eine Verbindlichkeit ein.

Kann es mir passieren, dass der Insolvenzverwalter die Einnahmen heranzieht, aber mir nicht erlaubt die daraus
entstehenden vertragsgemäßen Verbindlichkeiten zu zahlen?

Bzw. kann das Eingehen eines solchen Vertrages meine Insolvenz samt Restschuldbefreiuung generell gefährden?

Leider eilt es sehr, so dass ich nicht abwarten kann bis ich einen Ins.Verwalter habe und diesen befragen kann.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.03.2010
23:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.03.2010 00:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5125

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das in eine Beratung gesetzte Vertrauen.

Zu Ihrer Frage kann ich aufgrund Ihrer Angaben folgende kurze Auskunft erteilen.

Es besteht für Personen, die selbständig tätig sind, grundsätzlich die Möglichkeit, die Regelinsolvenz zu beantragen. Die Frage, ob die Regel,- oder die Privatinsolvenz in Betracht kommt, hängt u.a. von der Anzahl der Gläubiger(innen)ab.

Für Personen, die selbständig sind, bzw. waren und einen Insolvenzantrag stellen, kommt
das Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage.

Ehemals selbstständige Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können das Regelinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen, wenn sie:

mehr als 19 Gläubiger haben,

Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen ( z.B. nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern für Arbeitnehmer, Lohn- und Gehaltsforderungen ehemaliger Arbeitnehmer), haben
und
die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind ( z.B. wegen der Höhe der Schulden, wegen Grundvermögens)

Alle anderen ehemals selbstständig tätige Personen müssen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen ...



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