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Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit

Gefragt am 23.09.2009
16:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5160 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich habe für den Freund meiner Schwester eine Firma auf meinen Namen angemeldet. Nun mußte ich eben durch dessen Schuld, für die Firma im Februar diesen Jahres Insolvenz anmelden. Das Verfahren läuft und da ich auch Vollzeit arbeite, wird monatlich der pfändbare Betrag direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen.

Da ich durch die ganze Situation nervlich sehr belastet bin und darunter auch meine Arbeitsleistung gelitten hat und ich deswegen auch schon beim Arzt war, habe ich bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, ob ich die wöchentliche Stundenzahl von 40 auf 30 Stunden verringern könnte. Dieser wäre damit einverstanden.
Meine Frage: Durch die Verringerung der Arbeitszeit, würde sich der Betrag, der bisher an den Insolvenzverwalter abgeführt wird, um ungefähr die Hälfte (ca. 200,oo € weniger) verringern, kann ich dies so einfach machen? Oder brauche ich dazu die Genehmigung vom Insolvenzverwalter?

Für baldige Beantwortung bedanke ich mich schon im voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.09.2009
16:33 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 23.09.2009
16:50 Uhr

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Beantwortet am 23.09.2009 16:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5160 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich gehe davon aus, dass Sie sich in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode befinden.

Dann haben Sie sich grundsätzlich während dieser Phase im zumutbaren Maße leistungsfähig zu halten, § 295 Abs. 1 Nr. InsO.

Wenn Ihre gesundheitliche Situation dies tatsächlich gebietet, ist eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht zu Ihrem Nachteil ...



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