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nachverteilung durch beschluss insolvenzgericht während der wohlverhaltensphase

Gefragt am 29.10.2009
00:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4784

 

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin/ sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
im März 2006 wurde mein Insoverfahren eröffnet und seit Januar 2008 wurd es aufgehoben und ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Im Jahr 2003,im Juni ,hatte ich mein Motorrad als Sicherungsübereignung an einen Darlehensgeber übereigent. Den KFZ Brief hat er erhalten und er galt als Eigentümer des Motorrades. Sofern ich das Darlehen ,welches im Wert des Motorrades erteilt wurde, nicht zurückzahlen könne, hätte der Eigentümer das Motorrad jederzeit verwerten können oder selber nutzen können. Er hat mir aber gelegtliche Nutzung zu Clubanlässen erlaubt unter der Bedingung, das ich dafür zu sorgen hätte, Versicherung,Steuern und durch mich verursachte Schäden zu bezahlen.
In der Liste hatte sich der Darlehensgeber nicht eingetragen, da für ihn und auch für mich keine Schuld bestand. Immerhin hatte der Darlehensgeber das Motorrad als Eigentum.
Nun behauptet der Treuhänder, das ich falsche Angaben im Antrag gemacht habe und hat einen Beschluss beim Insolvenzgericht erwirkt, das dieses Motorrad zur Verwertung ihm zuzuleiten ist.Es gab keinen gerichtlichen Prozess deswegen und es wird einfach auch seitens der Rechtspflegerin des Insogerichtes angezweifelt, das diese Sicherungsübereignung stattfand.Schriftliche und mündliche Anfragen des Darlehensgebers an meinen Treuhänder,die Freigabe des von ihm blockierten( Aufbietung KFZ Brief wurde seitens Treuhänder veranlasst) werden nicht beantwortet. Er hat sich jetzt ebenfalls einen Anwalt genommen.Ich will gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen,denn meine RSB ist gefährdet,wenn der Treuhänder nun behauptet, ich habe Besitz nicht im Antrag angegeben und auch eine Besicherung nicht.Meine Frage: darf der Treuhänder dieses Motorrad einfordern und verwerten?
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll.Derzeit lebe ich von Hartz4, da ich meine Arbeit erneut und ohne Verschulden verloren habe.Ich kann nicht mehr als 20 Euro anbieten. Ist das für die Beantwortung der Frage okay?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2009
00:38 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.10.2009
01:09 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2009 01:09 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4784

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Wenn ich Ihre Sachverhaltsdarstellung richtig interpretiere haben Sie das Motorrad gar nicht beim Insolvenzverwalter gemeldet, also insbesondere nicht die Sicherungsübereignung angemeldet.

Im Ergebnis wird es darauf ankommen, dass Sie beweisen können, dass Sie das Motorrad noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2006 an den Darlehensgeber sicherungsübereignet, diesem also das Eigentum an dem Motorrad zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruches übertragen haben.

Sollte dieser Beweis gelingen, so hätte der Darlehnsgeber aufgrund der Sicherungsübereignung gem ...



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