Mietschulden
Gefragt am 27.07.201110:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4521
Unsere ehemalige Mieterin hat Mietschulden hinterlassen, für die wir einen vollstreckbaren Titel haben. Als wir nun vollstrecken wollten, teilte uns das Gericht mit, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Der Insolvenzverwalter wiederum teilt mit, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde. Wir hatten von dem Verfahren keine Kenntnis. Die ehem. Mieterin hat unsere Forderung auch nicht angegeben.
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir doch noch zu unserem Geld kommen?
10:02 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Insolvenzrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Forderungen können solange angemeldet werden, bis der Schlusstermin stattfand und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde. Nach diesem Termin kann nichts mehr angemeldet werden, auch ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO ist nicht mehr möglich.
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger ...
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