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Insolvenz einer GmbH

Gefragt am 02.12.2009
20:15 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5024 | Bewertung 4.7/5

 

Seit etwa 10 Jahren betreiben wir eine GmbH.Vor etwa 4 Jahren habe ich mir aus der Firma Geld geliehen, dieses habe ich bisher nicht zurückgezahlt. Nun befindet sich die Firma in Zahlungsschwierigkeiten. Für 2007 habe ich als Geschäftsführer
ca 25000 Euro aus privater Kasse an Gewerbe, Lohn und Körperschaftsteuer bezahlt. Die ca. gleiche Summe steht noch für 2008 an, ist aber nicht mehr vorhanden. Zum Firmeninventar gehöhrt ein 3.5 Tonnen Lkw, etwas Werkzeug und ein Pc. die Firma befindetsich in der Liquidation.Inzwischen hat meine Frau eine neue Firma gegründet.LKW, Werkzeug und Pc benutzen wir hier. Nun zur Frage:
Im falle der Insolvenz der GmbH kann uns der LKW usw. weggenommen werden? obwohl dies unbedingt zur sozialen Absicherung benötigt wird? Was ist mit den Steuerschulden?
Wer bezahlt den Insolvenzverwalter? Was sollen wir tun?
MfG Marco Martens

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.12.2009
20:15 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 02.12.2009
21:00 Uhr

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Beantwortet am 02.12.2009 21:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5024 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrem Fall dreht es sich um ein Regelinsolvenzverfahren.

Die Kosten des Verwalters sind Kosten des Verfahrens und werden aus der Insolvenzmasse vorab beglichen.

Der Insolvenzverwalter wird den LKW in Besitz nehmen und ggf. der Verwertung zuführen. Ein Pfändungsschutz nach § 811 ZPO dürfte nicht bestehen, das Ihre Frau nicht Schuldnerin ist, damit nicht zum geschützten Personenkreis des § 811 ZPO gehört ...



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