Grundschuldbrief Rückgabe
Gefragt am 19.07.201622:59 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2410
Die Anforderung einer Grundschuldbriefuebertragung
erfolgte meiner Meihnung nach sittenwidrig.
Der Grundschuldbrief (nachrangig eingetragen)
wurde übergeben, damit der Empfänger (Investor für eine
Softwarefirma) fällige Honorarforderungen
an den Grundschuldbrief-Inhaber bezahlen sollte.
Es wurden nur rudimentät Zahlungen geleiste
(Nachweis geplatze Scheck's)
Die Softwarefirma meldete ca. 6 Monate nach
der Grundschuldbrief - Übergabe Insolvenz an
(wurde mangels Masse abgelehnt Jahr 2006).
Der Investor - im Besitz des Grundschuldbriefes -
weigert sich den übergebenen Grundschuldbrief
zurückzugeben.
22:59 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Insolvenzrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn die Grundschuld selbst noch besteht, hat der Gläubiger weiterhin Eigentum an dem Grundschuldbrief ...
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