Gläubiger-Forderung während einer Insolvenz
Gefragt am 13.10.200912:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4687
Wenn der Schuldner einen Gläubiger nicht auf die Insolvenz-Gläubigerliste gesetzt hat, kann dieser dann seine Forderung während der laufenden Insolvenz einfordern bzw. einklagen?
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, da ein aktueller Mahnbescheid vorliegt.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Perlick
12:20 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Insolvenzrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind einzelne Zwangsvollstreckungen generell gem. § 89 der Insolvenzordnung unzulässig. Dies bedeutet, dass aus einem Titel, wie etwa einem Vollstreckungsbescheid oder einem Gerichtsurteil nicht gegen den Insolvenzschuldner vollstreckt werden kann.
Somit wird der Gläubiger vorliegend die Forderung nicht einklagen und anschließend durchsetzen können ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Insolvenzrecht" Jetzt eigene Frage stellen!