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Gewerbebetrieb in der Insolvenz

Gefragt am 22.07.2009
10:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4317 | Bewertung 4.7/5

 

Hallo,
bitte kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meines Insolvenzverfahrens. Haupberuflich bin ich angestellt.

Früher hatte ich ein Buchführungsbüro und einige Mandanten möchten weiterhin von mir betreut werden.
Es handelt sich um monatlich widerkehrende-,gleichbleibende Einnahmen.
Das Jahresergebnis hinzugerechnet zu meinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit würde die Pfändungsgrenze nicht überschreiten.
Kann ich bei Gericht beantragen, dass ich die Gelder die ich einnehme, nicht den Umweg über den Insolvenzverwalter machen -also auf mein Konto überwiesen werden dürfen- sofern ich beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach §19b UStG beantrage und der Verwalter hinsichtlich der Umsatzsteuer nicht in der Pflicht gegenüber dem Finanzamt steht?

Eine weitere Frage ist eine bestehende Steuerschuld beim Finanzamt, die auch vom Finanzamt beim I-Verwalter angemeldet wurde.
Ich habe jählich mit Steuererstattungen zu rechnen, die vom FA auf die Steuerschuld angerechnet wird, was aber widerum eine Gläubigerbegünstigung i.S.d. InsO bedeutet. Kann ich das FA zwingen mir die Gelder auszuzahlen?

Und die letzte Frage:
Falls es nun im Gewerbebetrieb durch Einmalaufträge oder Anschaffungen doch zu schwankenden Monatsergebnissen kommt -also einmal Verlust einmal Gewinn-, wie verhalten sich dieses dann mit der Pfändungstabelle, wird dann der Jahresgewinn gezwölftelt und dann gepfändet, oder kommt es auf den Monat an?

Vielen Dank im Voraus


Mit freundlichen Grüßen


Carsten

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2009
10:21 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 22.07.2009
11:05 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2009 11:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4317 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1.) Kann ich bei Gericht beantragen, dass ich die Gelder die ich einnehme, nicht den Umweg über den Insolvenzverwalter machen -also auf mein Konto überwiesen werden dürfen- sofern ich beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach §19b UStG beantrage und der Verwalter hinsichtlich der Umsatzsteuer nicht in der Pflicht gegenüber dem Finanzamt steht?

Nein, dies geht so leider nicht, da grundsätzlich alle Einnahmen dem Treuhänder(Insolvenzverwalter) zufließen, da diese in die Insolvenzmasse fallen.

Die steuerrechtliche Gestaltung, also insbesondere die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, hat hierauf grundsätzlich keinen Einfluss, da hierdurch die Qualität der zufließenden Geldbeträge als Einnahmen nicht beeinflusst wird.


Zu 2.) Kann ich das FA zwingen mir die Gelder auszuzahlen?


Das ist eine sehr schwierige und höchst umstrittene Frage, die in der Literatur unterschiedlich beantwortet wird und von der Rechtsprechung sowie dem Gesetz (der Insolvenzordnung) noch nicht abschließend geregelt ist ...



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