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fiktives Einkommen

Gefragt am 03.05.2011
17:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4379

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Handelsvertreter im Networkmarketing zur Zeit selbständig und habe daher ein unregelmäßiges Einkommen. Ich lebe in den neuen Bundesländern. Vor 2 Jahren habe ich die Regelinsolvenz abgegeben und bin daher verpflichtet mein monatliches Einkommen anzugeben. Da es aber sehr schwankend ist, würde ich meine Gläubiger gerne so stellen, als würde ich mich in einem ordentlichen Dienstverhältnis befinden.

Hierzu meine Frage: Da ich keinen Steuerberater habe, kann ich so einen Brief auch selbst schreiben und meinem Insolvenzverwalter geben oder darf dies nur ein Steuerberater (Gehaltsbescheinigung)

Frage 2: Welches Gehalt sollte ich angeben. Mein gelernter Beruf ist Wirtschaftskaufmann in den neuen Bundesländern. Vor der Insolvenz habe ich über 6 Jahre nicht gearbeitet und vorher war ich im Parfümerie - und Kosmetikbereich selbständig.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.05.2011
17:36 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 03.05.2011
17:41 Uhr

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Beantwortet am 03.05.2011 17:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4379

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Frage 1:Da ich keinen Steuerberater habe, kann ich so einen Brief auch selbst schreiben und meinem Insolvenzverwalter geben oder darf dies nur ein Steuerberater (Gehaltsbescheinigung)

Im Endeffekt möchten Sie hier ja den Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, der zuvor natürlich von Ihrem Insolvenzverwalter abgesegnet werden muss.

Hierzu benötigen Sie grundsätzlich keinen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dieses können sie grundsätzlich auch selber machen uns die Gehaltsbescheinigungen als Nachweis für ihren Vorschlag selber beifügen ...



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