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Wäschetrocknen im Gemeinschaftseigentum

Gefragt am 14.01.2013
17:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3568

 

Wir wohnen in einem neu gebauten Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen von denen 3 mit Eigentümern bewohnt werden und 1 Wohnung vermietet ist . 2 noch nicht verkauft.
In der Teilungserklärung ist im Haus ein Wasch und Trockenraum ausgewiesen,welcher aber klein ist und die Waschmaschine und Trockner übereinander gestellt werden muessen.
Im angrenzenden Kellerflur sind die mit Metallgitter abgegrenzten Kellerräume als Sondereigentum mit nur teilweise vorhandenen kl. Kellerfenstern.
Darf ein Eigentümer seine Waesche dort aufhängen ? Es kommt zu Feuchtigkeitsverdunstung mit Geruchsbelästigung durch das Parfuemierte Waschmittel .
Ist eine Eigentümergenehmigung möglich bzw.notwendig?
Kann die Art von Nutzung untersagt werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.01.2013
17:08 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 14.01.2013
17:33 Uhr

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Beantwortet am 14.01.2013 17:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3568

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Gesellschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine Regelung, die das Trocknen von Wäsche allgemein – also insbesondere in den Räumen des Sondereigentums – untersagt, widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung und kann nicht wirksam beschlossen werden, da die Möglichkeit des Wäschewaschens und Wäschetrocknens zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört (OLG Frankfurt, 04 ...



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