umsatzsteuerliche Organschaft
Gefragt am 28.07.201113:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4288
Wie kommt man aus einer umsatzsteuerlichen Organschaft heraus?
Gesellschafter und Geschäftsführer (70%) ist Vermieter der Geschäftsräume. Hilft es eine Verwaltungsgesellschaft dazwischen zu schalten? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
13:12 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Gesellschaftsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine Organschaft für Zwecke der Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt dazu, dass nur ein Unternehmer im Sinne des UStG vorliegt. Dazu kann der Organträger jeder Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sein, die Organgesellschaften nur juristische Personen.
Leistungsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Organkreis) lösen keine Umsatzsteuer aus, sondern führen zu nichtsteuerbaren Innenumsätzen. Voraussetzung ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung ...
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