Diabetologische Gutachten jährlich zulässig?
Gefragt am 10.01.201315:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2835
Hallo!
Habe vor zwei Jahren für mehr als ein Jahr den Führerschein weg gehabt wegen Alkohol am Steuer.
Ich bin Diabetiker.Insulinpflichtig.Nun kommt der Landkreis jedes Jahr und möchte ein Diabetologisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit.Ist das zulässig?(Der Landkreis sagte telefonisch es würde natürlich nicht jeder Diabetiker der einen Führerschein habe dazu aufgefordert,nur diejenigen die "auffällig" geworden sein.
Danke für die Antwort
15:24 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Gesellschaftsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eigentlich ist dies nicht zulässig.
Jedenfalls war im Jahr 2011 mal angedacht, dies für das Jahr 2013 in nationales Recht umzusetzen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 3 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gesellschaftsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!