Ausschluss eines Gesellschafters bei Entscheidungen
Gefragt am 15.06.202122:47 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1234
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GbR mit 4 Gesellschaftern. Ich habe als operativ tätiger geschäftsführender Gesellschafter Forderungen an die übrigen Gesellschafter gestellt (Gehaltsanpassung nach 8 Jahren, Vergütung von unverhältnismäßigen Überstnd. in der Pandemie). Ich habe diese Forderungen nebst Informationen den Gesellschaftern gemailt. Man sagte mir man berät sich dazu und teilt mir eine Entscheidung mit. Ich dagegen wollte in der Debatte zugegen sein und bat darum. Man hat mir dann per Brief die Entscheidung (Absage) mitgeteilt, ohne mich zu beteiligen. M. E. habe ich zwei Hüte auf, den des Geschäftsführers und den des Gesellschafters. Als Geschäftsführer habe ich Forderungen gestellt. Habe ich als Gesellschafter nicht das Recht an der Debatte und dem Entscheidungsprozess teilzunehmen, um über Sinn oder Unsinn der Forderungen zu entscheiden? Ist es rechtens das man mich bei der Entscheidung als 4. Gesellschafter außen vor gelassen hat und man mir die Entscheidung der 3 anderen per Brief mitgeteilt hat? Danke für Ihre Mühe.
22:47 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Gesellschaftsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 181 BGB dürfen Sie an der Entscheidung über Verträge der Gesellschaft mit Ihnen nicht mitwirken ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gesellschaftsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!