streitwert
Gefragt am 20.05.201116:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4361
ich habe gegen die streitwertfestsetzung einspruch erhoben
. der gegnerische anwalt hat nun einen noch höheren streitwert beantragt (WEG-recht) Kann ich meinen einspruch zurücknehmen ohne zustimmung des gegnerischen anwaltes
16:21 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Gebührenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ja, sie können ihren Einspruch jederzeit zurücknehmen. Hierfür ist grundsätzlich keine Zustimmung des gegnerischen Rechtsanwalts notwendig.
Leider werden Sie damit aber voraussichtlich nicht verhindern können, dass der Kollege selber auf der Gegenseite gegen die Streitwertfestsetzung vorgeht.
Unabhängig davon, dass Sie hier Einspruch eingelegt haben, weil Ihnen der Streitwert zu hoch erscheint, kann natürlich leider auch die Gegenseite hier eine Beschwerde einlegen gegen die Streitwertfestsetzung,wenn sie der Auffassung ist, dass der Streitwert zu niedrig bemessen ist ...
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