Rundfunkgebühren Schwerbehinderter und Pflegerin
Gefragt am 01.06.201322:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2661
Guten abend, ich hätte gerne auf folgenden Sachverhalt eine Antwort: 100% Schwerbehinderter Mann (keine Grundsicherung, sondern Erwerbsminderungsrfrührente ((919€)) ) ist Mieter einer Wohnung. Ich als Pflegerin und Assistentin bin zu ihm gezogen, und auch unter selbiger Adresse gemeldet, wir haben eine WG. Jetzt soll ich die Rundfunkgebühren von 53,94 alle 3 Monate zahlen, der Behinderte Mann ist nach Anruf beim ARD Beitragsservice befreit worden. Der Mietvertrag geht aber auf den Behinderten Mann. Wieso soll ich zahlen? Gilt hier nicht, das der vergünstigte Beitrag von 5,99/ Mon für den Behinderten Mann gezahlt wird, weil er dwen Mietvertrag hat?. ARD meinte, ich könne doch nicht der Nutzniesser sein...
Liebe Grüße Birgit
22:05 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Gebührenrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie ganz offiziell bei ihm wohnen, dann kann man Sie auch beitragspflichtig machen.
Grundsätzlich wird zwar nur noch pro Haushalt berechnet ...
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