Notarkostenberechnung
Gefragt am 08.01.201219:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4967
Entwurf einer Vereinbarung der Gütertrennung nach mehrjähriger Ehe mit Ausgleich des Zugewins
Notarkostenberechnung berechnet nach den §§ 141, 154 KostO
Geschäftswert: 250.000 Euro (§ 18 KstO)
Entwurf ohne Beurkundung,
Beurkundung von Verträgen §§ 32,141, 145 III, 36 II KostO
10/10 WERT:432 Euro.
Ist diese Rechnung in dieser Höhe berechtigt?
![Fragesteller](/images/profile/fragesteller.jpg)
19:40 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Gebührenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei einer Vereinbarung über Gütertrennung fallen bei einem Geschäftswert von 250.000,- EUR eine Beurkundungsgebühr von 864,- EUR an (vgl. § 36 KostO in Verbindung mit der Anlage zu § 32 KostO - doppelte Gebühr). Diese Gebühr gilt gemäß § 145 Abs ...
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