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Gründungsbericht

Gefragt am 11.10.2010
16:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3842

 

wie hoch darf die Gebühr für einen Gründungsbericht sein, wenn lediglich eine Exeltabelle erstellt wurde? Bei Telefonaten mit der Kanzlei erfolgte kein Hinweis darauf, dass diese extra berechnet werden. Von der Sachbearbeiterin wurde das Gespräch immer auch in private Angelegenheiten gelenkt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.10.2010
16:27 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 11.10.2010
16:51 Uhr

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Beantwortet am 11.10.2010 16:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3842

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Gebührenrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Meiner persönlichen Berufsauffassung entspricht es zwar, den Mandanten vor einer kostenauslösenden Maßnahme zumindest darüber aufzuklären, dass Kosten anfallen, wenn nicht sogar konkret welche Kosten anfallen. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehen die Kosten aber ohne einen entsprechenden Hinweis alleine durch die entsprechende Tätigkeit des Rechtsanwalts. Um es also zusammenfassend auszudrücken: Die Rechtsanwaltskosten entstehen grundsätzlich Kraft Gesetzes auch ohne einen entsprechenden Hinweis.

Fraglich ist vorliegend die Höhe der Kosten. Ihrer Schilderung nach hat der Rechtsanwalt mit ihrem Auftrag einen Gründungsbericht erstellt, also einen konkreten Auftrag ausgeführt, so dass grundsätzlich eine außergerichtliche Geschäftsgebühr anfällt. Bereits an dieser Stelle fragt sich, ob die Kosten für die Erstellung des Gründungsberichtes separat abgerechnet werden durften ...



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