GEZ Gebühren für ein Zimmer im Studentenwohnheim
Gefragt am 17.07.201310:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3838
Unsere Tochter wohnt in einem Studentenwohnheim. Lt. Mietvertrag nutzt sie ein möbiliertes Zimmer. Die Bad- und Küchennutzung erfolgt gemeinschaftlich. Die GEZ verlangt jetzt die Zahlung der GEZ Gebühren!
BAFÖG bekommt unsere Tochter nicht.
Ist die Forderung der GEZ rechtens ???
10:02 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Gebührenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Es kommt darauf an, ob die gemietete Unterkunft als Wohnung im Sinne des § 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages einzustufen ist oder nicht. Dort wird geregelt:
\"(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2 ...
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