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GEZ Gebühren für ein Zimmer im Studentenwohnheim

Gefragt am 17.07.2013
10:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3606

 

Unsere Tochter wohnt in einem Studentenwohnheim. Lt. Mietvertrag nutzt sie ein möbiliertes Zimmer. Die Bad- und Küchennutzung erfolgt gemeinschaftlich. Die GEZ verlangt jetzt die Zahlung der GEZ Gebühren!
BAFÖG bekommt unsere Tochter nicht.
Ist die Forderung der GEZ rechtens ???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.07.2013
10:02 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 17.07.2013
10:22 Uhr

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Beantwortet am 17.07.2013 10:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3606

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Gebührenrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Es kommt darauf an, ob die gemietete Unterkunft als Wohnung im Sinne des § 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages einzustufen ist oder nicht. Dort wird geregelt:

\"(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2 ...



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