überhöhte gebührenrechnung ?
Gefragt am 28.11.201121:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4032
Habe als GF einer Firma einen RA zum Eintreiben einer nicht eingebrachten Kommanditeinlage in Höhe von Euro 4.300,- beauftragt. Ein Mahnbescheid wurde mittels Versäumnisurteil erlassen. Der Gegner hat keinerlei Einsprüche erhoben. Vollstreckbarer Titel liegt vor.
Gerichtsvollzieher war beauftragt. Schuldner hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt monatl. Euro 400,-- abzuzahlen. Eine schriftliche Vergleichsvereinbarung (Berechnung Laufzeit, Zinsen, Anwaltsgeb. etc.) wurde vom RA bisher nicht erstellt. Aufgerufenen RA-Kosten insgesamt 1.730,-- Euro (rd. 31% der Schuld incl. Gerichtskosten, sowie die Kosten die eigentlich der Beklagte zu zahlen hätte und die jetzt von mir eingefordert werden) Die Summe erscheint mir deutlich zu hoch. Anhängend die Rechnungen des RA, mit der Bitte um Prüfung und Information in puncto weiterer Vorgehensweise an mich.
VG
21:41 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Gebührenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Leider kann ich die von Ihnen angehängte Rechnung nicht einsehen.
Könnten Sie mir diese bitte noch einmal an meine unten angegebene E-Mail-Adresse zusenden?
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben ...
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