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überhöhte gebührenrechnung ?

Gefragt am 28.11.2011
21:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4032

 

Habe als GF einer Firma einen RA zum Eintreiben einer nicht eingebrachten Kommanditeinlage in Höhe von Euro 4.300,- beauftragt. Ein Mahnbescheid wurde mittels Versäumnisurteil erlassen. Der Gegner hat keinerlei Einsprüche erhoben. Vollstreckbarer Titel liegt vor.
Gerichtsvollzieher war beauftragt. Schuldner hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt monatl. Euro 400,-- abzuzahlen. Eine schriftliche Vergleichsvereinbarung (Berechnung Laufzeit, Zinsen, Anwaltsgeb. etc.) wurde vom RA bisher nicht erstellt. Aufgerufenen RA-Kosten insgesamt 1.730,-- Euro (rd. 31% der Schuld incl. Gerichtskosten, sowie die Kosten die eigentlich der Beklagte zu zahlen hätte und die jetzt von mir eingefordert werden) Die Summe erscheint mir deutlich zu hoch. Anhängend die Rechnungen des RA, mit der Bitte um Prüfung und Information in puncto weiterer Vorgehensweise an mich.
VG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.11.2011
21:41 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.11.2011
16:44 Uhr

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Beantwortet am 29.11.2011 16:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4032

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Gebührenrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Leider kann ich die von Ihnen angehängte Rechnung nicht einsehen.

Könnten Sie mir diese bitte noch einmal an meine unten angegebene E-Mail-Adresse zusenden?



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben ...



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