Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Gebührenrecht"

Bauservice Sanitär Gebühr

Gefragt am 21.11.2009
11:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4234 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe diese Woche meine Spültischarmatur erneuern lassen. Heute bekam ich die Rechnung. Sie beträgt 196,95 €, reiner Arbeitsaufwand, keine Materialkosten.

Geselle und Helfer sind zwei mal gekommen, weil ich das erste Mal die falsche Armatur gekauft hatte, was mein Fehler war. Arbeitszeiten insgesamt 2 x 1,75 Stunden.

Ich finde den Rechnungsbetrag extrem hoch, ich hätte mit 70-80 € gerechnet. Oder liege ich da falsch und wie sollte ich jetzt vorgehen?

Für einen guten Tipp bedanke ich mich schon mal in Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.11.2009
11:19 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 21.11.2009
11:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.11.2009 11:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4234 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Gebührenrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhalts darf ich unterstellen, dass die Ihnen übersandte Rechnung zumindest hinsichtlich des zeitlichen Umfangs zutreffend ist, d.h. die beiden Handwerker tatsächlich 2 x 1,75 Stunden für Sie tätig waren.

Dementsprechend wird hier ausschlaggebend sein, welche Vergütung für die Erneuerung der Spültischarmatur beim Abschluss des Vertrages vereinbart war.

Wurde hier keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so gilt § 632 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Gebührenrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 28 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gebührenrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung