Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"

Zugewinnausgleich

Gefragt am 18.09.2013
16:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2703

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2/13 geschieden,möchte das Haus übernehmen u.benötige dazu unbedingt den Zugewinnausgleich. Meine Anwältin rät mir plötzlich vom gerichtl. Verfahren ab, da ich zu wenig Indizien hätte u.wegen zu hoher Prozeß-u.Anwaltskosten. Sie rät mir seit gestern eine Vollfinanzierung, was für mich undenkbar ist. Mein Plan seit eineinhalb Jahren ist, ihn mit dem Zugewinn auszubezahlen.

Da mein geschied. Mann (er ist eine \\\"sehr harte Nuss\\\")bisher nur Schulden angibt, meint sie, dass letztendlich ich Zugewinn bezahlen müßte. Das verstehe ich schon. Doch sind mir namentl.Banken (Kopien liegen vor) und noch eine Lebens-Versicherung (Kopie von Police liegt vor) von ihm bekannt, auf die er gar nicht eingeht und habe einen Anruf von einer Kantonalbank aus der Schweiz wg.einer Auszahlung erhalten! Wie kann man dies nur mit Datum und Uhrzeit nachweisen?

Muß ich ihn für dieses gerichtliche Verfahren wirklich polizeilich anzeigen?Überprüft das Gericht die Angaben und forscht nach?Ist es aussichtsreich, in einem solchen Fall auf Zugewinn zu klagen?

Ist evtl. ein Anwaltswechsel ratsam,falls sie sich ihm nicht (mehr) gewachsen fühlt? Wie geht so etwas vor sich - auch wg.der vielen Unterlagen, die sie von der ganzen Angelegenheit hat? MfG u. bestem Dank

Mit

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2013
16:32 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 18.09.2013
16:34 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.09.2013 16:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2703

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

soll Ihre Frage nach dem Schweizer Recht beantwortet werden oder welche Rolle spielt die Kantonalbank aus der Schweiz?

Vielen Dank ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung