Von Freundin getrennt, Umschreibung des 50% Anteils im Grundbuch
Gefragt am 12.06.200914:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 32750
Schönen guten Tag,
ich habe eine Frage:
Ich habe damals zusammen mit meiner Freundin ein Haus umgebaut. Wir haben beide Kredite gemeinsam unterschrieben und sie ist auch zu 50% im Grundbuch eingetragen. Leider ist die Beziehung in die Brüche gegangen.
Ich bin damals schon alleine im Haus eingezogen und habe auch die laufenden Kredite, etc. komplett alleine getragen.
Nun möchtem wir die Kredite auf meinen Namen umschreiben lassen und in diesem Zusammenhang natürlich auch ihren Eintrag im Grundbuch löschen lassen.
Mich würde jetzt interessieren, welches die kostengünstigste Möglichkeit für die Umschreibung des Grundbuchs ist. Auf Seiten der Bank ist alles geregelt, ich kann sofort alles übernehmen, mir entstehen keine Kosten auf Bankseite.
Aber wie schreibe ich das Grundbuch so um, dass evtl. sogar keine oder nur geringe Grunderwerbssteuern und Notarkosten anfallen?
Kurz zum Objekt:
Damals wurde das Haus für 150.000 Euro gekauft, für ca. 120.000 Euro umgebaut und hat jetzt einen Wert von ca. 325.000 Euro (Gutachten liegt vor). Meine Ex-Freundin ist wie gesagt zu 50% im Grundbuch und in den Kreditverträgen, bezahlt hat sie aber nachweislich nie etwas.
Was kann ich tun, wie ist die bestmögliche Vorgehensweise?
Ist eine Schenkung sinnvoller als ein "Verkauf"? Welche Summen sind einzusetzen? Meiner Ex-Freundin geht es um kein Geld, es geht beiden darum, die Kosten für mich gering zu halten!
Vielen Dank für die Bemühungen,
Björn Steffen
14:59 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Aber wie schreibe ich das Grundbuch so um, dass evtl. sogar keine oder nur geringe Grunderwerbssteuern und Notarkosten anfallen?
Die Grunderwerbssteuer können Sie dadurch vermeiden, dass Sie das Grundstück schenkweise Übertragen. Dies hängt damit zusammen, dass eine Schenkung keinen Erwerbstatbestand im Sinne des GrEStG darstellt. Insoweit verweise ich auf folgenden in Ihrem Fall sehr informativen Link:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3201972_N9684_L20_D0_I636.html#faq_177
In Fall einer Schenkung wäre aber zu berücksichtigen, dass in auf Ihrer Seite nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Schenkungssteuer anfällt.
Die Notarkosten für die Grundbucheintragung können Sie sich gegebenenfalls in der Tat sparen. Dies hängt mit § 311 b Abs.1 S.2 BGB zusammen, den ich Ihnen zum besseren Nachvollziehen nachfolgend beigefügt habe:
§ 311 b BGB
1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 25 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" Jetzt eigene Frage stellen!