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Vertrag bei Eheschließung - Ausschluss Haftung für Betrieb des Ehepartners

Gefragt am 14.02.2011
18:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172

 

Aktuelle Situation:
Ich arbeite in der Firma meines Lebensgefährten (wir haben die gleiche Adresse, leben zusammen, sind aber nicht verheiratet). Bei der Firma handelt es sich um ein Einzelunternehmen, bei dem der Eigentümer mit seinem gesamten Privatvermögen im Falle einer Insolvenz haftet.

Wir möchten gerne heiraten. Nun zu meiner Frage: Muss ich, währen wir verheiratet, im Falle der Insolvenz ebenfalls mit meinem gesamten Vermögen haften? Ist es ratsam, vorher einen Notar aufzusuchen und einen Vertrag aufsetzen zu lassen, der ggf. diese Haftung ausschließt? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung. Würde ich ohne Ehevertrag mit meinem eigenen Privatvermögen ebenfalls haften müssen?

Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2011
18:47 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 14.02.2011
20:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.02.2011 20:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


- Muss ich, währen wir verheiratet, im Falle der Insolvenz ebenfalls mit meinem gesamten Vermögen haften?

Für Schulden – auch der Firma – die während der Ehe entstehen, würden Sie dann auch mithaften.

- Ist es ratsam, vorher einen Notar aufzusuchen und einen Vertrag aufsetzen zu lassen, der ggf. diese Haftung ausschließt?

Sie sollten einen Ehevertrag bzw. Teilvertrag die Firma betreffend aufsetzen und diese Haftung ausschließen ...



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