Vertrag bei Eheschließung - Ausschluss Haftung für Betrieb des Ehepartners
Gefragt am 14.02.201118:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172
Aktuelle Situation:
Ich arbeite in der Firma meines Lebensgefährten (wir haben die gleiche Adresse, leben zusammen, sind aber nicht verheiratet). Bei der Firma handelt es sich um ein Einzelunternehmen, bei dem der Eigentümer mit seinem gesamten Privatvermögen im Falle einer Insolvenz haftet.
Wir möchten gerne heiraten. Nun zu meiner Frage: Muss ich, währen wir verheiratet, im Falle der Insolvenz ebenfalls mit meinem gesamten Vermögen haften? Ist es ratsam, vorher einen Notar aufzusuchen und einen Vertrag aufsetzen zu lassen, der ggf. diese Haftung ausschließt? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung. Würde ich ohne Ehevertrag mit meinem eigenen Privatvermögen ebenfalls haften müssen?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
18:47 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
- Muss ich, währen wir verheiratet, im Falle der Insolvenz ebenfalls mit meinem gesamten Vermögen haften?
Für Schulden – auch der Firma – die während der Ehe entstehen, würden Sie dann auch mithaften.
- Ist es ratsam, vorher einen Notar aufzusuchen und einen Vertrag aufsetzen zu lassen, der ggf. diese Haftung ausschließt?
Sie sollten einen Ehevertrag bzw. Teilvertrag die Firma betreffend aufsetzen und diese Haftung ausschließen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" Jetzt eigene Frage stellen!