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Vaterschaftsanfechtung und geteiltes Sorgerecht

Gefragt am 10.03.2015
14:57 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2336

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin Vater (keine DNA-Test o.ä. vorhanden) einer 2jährigen Tochter, von deren Existenz ich vor sieben Monaten erst erfahren habe. Ich wohne in der Schweiz und bin nun nicht als Vater eingetragen, sondern eine andere Person, die nicht der biologische Vater ist. Ich möchte nun die gesetzliche Vaterschaft erlangen und in einem zweiten Schritt das geteilte Sorgerecht erhalten.

Ich habe keine Kontaktmöglichkeit zum jetzt gesetzlich eingetragenen Vater. Die Mutter des Kindes ist mit der Eintragung der Vaterschaft einverstanden.

Frage1: Wie muss ich nun Schritt für Schritt vorgehen (wer ist zuständig, welche Chronologie ist zu beachten, wo sind die Fallstricke), um die gesetzliche Vaterschaft und danach das geteilte Sorgerecht zu erhalten?

Frage2: Hilft es einen Gentest zu machen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden, damit ein solcher auch vor Gericht Gewicht hat?

Das Kind und die Kindesmutter befinden sich in Traunreut, Bayern. Der gesetzliche Vater befindet sich mutmasslich in München, ich in der Schweiz.

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage bereits im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.03.2015
14:57 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 10.03.2015
18:27 Uhr

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Beantwortet am 10.03.2015 18:27 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2336

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

für die Anfechtung haben Sie 2 Jahre Zeit. Diese Frist begann mit dem Zeitpunkt an dem Sie erfahren haben, dass nicht der gesetzliche Vater der Erzeuger ist, sondern Sie der Erzeuger sind. (§1600b BGB)

Zuständig ist das Familiengericht. Dieses ist beim Amtsgericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes. (§ 152 II FamFG) Sie müssen an Eidesstadt versichern, dass Sie zum Zeugungszeitpunkt mit der Mutter geschlafen haben ...



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