Unterhaltsvorschuß, Unterhalt
Gefragt am 28.05.201011:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4122
Habe den Vater meiner Tochter (14) nicht angegeben. Deshalb habe ich keinen Unterhalt für sie erhalten. Nur 1 Jahr lang Unterhaltsvorschuss vom Staat. Bin seit 14 Jahren mit meinem Mann (gemeinsamer Sohn, 13) verheiratet. Meine Tochter erhielt nur Namen vom meinem Mann. Muss mein Mann nach Scheidung für Stiefkind bezahlen? Welche Strafe droht mir wegen Verheimlichung des Vaters und Beanspruchung des Unterhaltsvorschusses ca. 2000DM, falls ich den Vater nun doch angebe. Muss der biologische Vater dann bezahlen, wenn ja, rückwirkend oder ab jetzt? Könnte Tochter mit 14 ablehnen, dass ihr biologischer Vater eingetragen wird?
11:03 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Sofern Ihr Mann sich nicht ausdrücklich verpflichtet hat für das Stiefkind Unterhalt zu zahlen, wovon ich nach Ihrer Schilderung nicht ausgehe, braucht er auch im Falle einer Scheidung keinen Unterhalt für das Stiefkind zu zahlen. Die Unterhaltspflicht besteht gemäß § 1601 f. BGB nämlich grundsätzlich nur unter Verwandten. Ihr Mann ist aber mit seinem Stiefkind nicht verwandt.
Die Frage welche Konsequenzen Ihnen aufgrund des Verschweigens des Vaters drohen lässt sich ohne genaue Kenntnis der gesamten Umstände aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung leider nicht abschließend beurteilen ...
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