Unterhaltsleistung an 27-jährigen Sohn?
Gefragt am 19.03.201014:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3727 | Bewertung 5/5
Der Sohn meiner Gattin (wurde von mir nicht adoptiert oder an Kindes statt angenommen) hat seine Ausbildung als Werkstoffprüfer seinerzeit beendet und nach erfolgter Prüfung mehrere Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Einvernehmlich wurde ihm von seinem Chef gekündigt, weil es der Firma schlecht ging, er hat eine geringfügige Abfindung erhalten. Nunmehr möchte der arbeitssuchende Sohn wieder zur Schule gehen und sein Abitur erwerben.
Können meine Gattin und ich oder einer von beiden zur Unterhaltszahlung herangezogen werden? Der Sohn ist 27 Jahre alt und hat seit Jahren einen eigenen Hausstand.
14:23 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen keinen Unterhalt zahlen, da Sie nicht mit dem Kind verwandt sind.
Ihre Gattin mußte bis zum Ende der Erstausbildung Unterhalt zahlen, und durfte sich in der Zwischenzeit darauf einrichten, dass ihr Sohn sich selbst unterhält. Auch Ihre Frau ist daher nicht unterhaltspflichtig ...
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