Unterhaltsansprüche Uneheliches Kind auf den Philippinen
Gefragt am 31.07.201417:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4428
Ein mir bekannter Deutscher hat auf den Philippinen ein Kind gezeugt ,was bereits in diesem Jahr 11Jahre wird.weil die Mutter und das Kind in Armut leben, habe ich ihn immerwieder gebeten sich um sein Kind auch finanziell zu kümmern.das verweigert er.
Meine Frage hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt,und kann man in Deutschland diese Ansprüche durchsetzen ?
Gibt es mit den Philippinen Abkommen,die solche Unterhaltsforderungen unterstützen ?
Mutter und Kind leben auf den Philippinen .der Vater in Deutschland .ein Vaterschafttest ist noch nicht gemacht worden.
17:26 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Lebt ein Kind im Ausland, gilt für den Unterhalt grundsätzlich das Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es wäre daher für den Unterhaltsanspruch des Kindes und unter Umständen auch der Mutter wohl philippinisches Recht einschlägig. Für konkrete Angaben fehlt mir das Fachwissen in philippinischem Familienrecht, hier wird nur ein spezialisierter Anwalt von den Philippinen oder eine international tätige Familienrechtskanzlei konkret weiterhelfen können
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