Unterhalt nach Scheidung für die Ex Frau
Gefragt am 28.02.201116:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4161 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin geschieden und verdiene 930 Euro netto, mein Mann verdient 2158 Euro netto(davon gehen für 2 Kinder je 309 Euro Unterhalt ab)bleiben ihm also 1540 Euro netto.
Er lebt mit seiner Freundin zusammen. Sie lebt bei ihm ,ohne das sie sich an den Unkosten beteiligt.
Kürzl. bat ich ihn sich an den Kosten für die Nachhilfestd. zu beteiligen, aber das wollte er nicht.
Meine Frage:
1.Muß er sich an den Kosten für Nachhilfe beteiligen ?
2.Muß er nach der Scheidung auch Unterhalt für mich zahlen?
Wenn ja, wie viel?
Vielen Dank und mit freundl. Grüßen
16:26 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1.Muß er sich an den Kosten für Nachhilfe beteiligen ?
Ob der Vater zusätzlich zum Kindesunterhalt noch zahlen muss, hängt davon ab, ob der Nachhilfeunterricht als Sonderbedarf eingestuft werden kann.
Bei Nachhilfe kann in der Tat Sonderbedarf geltend gemacht werden, wenn die Nachhilfe unvorhersehbar war und nicht über einen längeren Zeitraum läuft.
2.Muß er nach der Scheidung auch Unterhalt für mich zahlen? Wenn ja, wie viel?
Wenn dazu nichts im Rahmen der Scheidung vereinbart wurde, muss der Mann auch nachehelichen Unterhalt zahlen ...
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