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Unterhalt nach Scheidung

Gefragt am 01.03.2010
19:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4131

 

Lebe in Scheidung bekomme Trennungsunterhalt.Habe während meiner Ehe in unserem gemeinsamen Betrieb gearbeitet.War nicht angemeldet und habe keinen Lohn bekommen.(Haushaltsgeld 5 Personen 1.000,--DM Monat für Miete Kleidung Lebensunterhaltsämtliche Kosten)Bin jetzt 54 Jahre 34 Jahre verheiratet krank und kann am Tag maximum 3 Std. arbeiten mit lääääängeren Pausen. Zur Zeit habe ich einen Minijob 228,--Euro.Bin wegen einer jüngeren ausgezogen.Meine Frage bekomme ich NACH der Scheidung Unterhalt? Wie sieht es rechtlich aus wenn ich einen neuen Partner kennenlerne?Wird der Unterhalt gestrichen oder steht mir ein geringerer Unterhalt zu.Wichtig Wichtig

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2010
19:48 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 01.03.2010
19:56 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2010 19:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4131

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zwischen Trennung und Scheidung gibt es Trennungsunterhalt vom Mann an Sie.

Im Rahmen der Scheidung wird dann der nacheheliche Unterhalt vereinbart. In der Regel gibt es 3/7 der Differenz der Einkommen von Ihnen und dem Mann.

Soweit Sie nur einen neuen Freund haben, ändert dies nichts am Unterhalt. Erst wenn Sie wieder heiraten, fällt der nacheheliche Unterhalt weg ...



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