Unterhalt an meinen volljährigen Sohn
Gefragt am 08.04.201115:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4463 | Bewertung 4/5
Mein Sohn wird in wenigen Tagen 19 Jahre alt und besucht zur Zeit die Fachoberschule. Er wird jetzt im Frühjahr/ Sommer 2011 das Fachabitur verlangen.Ausserdem hat er schon die 10. Klasse wiederholt, damit er überhaupt die Zugangsvorraussetzungen für die FOS erlangt. Ich habe keinen Kontakt zu ihm, da er ihn nicht wünscht. Er möchte nun eine schulische Ausbildung machen( Ergotherapeut).Ausserdem habe ich noch 3 Kinder, 2 davon leben in einem Internat für die ich ca. 1500 Euro Unterhalt zahlen muss. Da die minderjährigen Kinder wohl Vorrang haben, wäre meine Frage, ob ich von ihm verlangen kann, dass er jetzt eine Berufsausbildung beginnt, damit er mich ein wenig finanziell entlasten kann.
15:50 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach § 1609 BGB stehen unverheiratete minderjährige Kinder zwar in Rang eins, während volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, nur auf Rang 4 stehen.
Dies gilt jedoch nur für den Betrag, der als Unterhalt geschuldet ist. Dieser richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Soweit Kosten für ein Internat über den nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Betrag hinausgehen, sind die minderjährigen Kinder wegen dieses Mehrbedarfs nicht vorrangig ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 34 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" Jetzt eigene Frage stellen!