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Unterhalt an 24-jährigen Sohn

Gefragt am 20.07.2009
11:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3739 | Bewertung 5/5

 

Unser Sohn ist 24 Jahre alt und hat seit etwa 2 Jahren eine eigene Wohnung. Er hat eine zweite Ausbildung beendet, bis zum Ende der Ausbildung haben wir ihn finanziell unterstützt. Nach seiner Ausbildung ist er nunmehr arbeitssuchend und hat bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Mietbeihilfe/Wohngeld gestellt.
Frage: Kann die Verwaltung mich und meine Frau (ich bin nicht der leibliche Vater, der Sohn meiner Frau wurde nicht adoptiert) zu finanziellen Leistungen heranziehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.07.2009
11:11 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 20.07.2009
11:33 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2009 11:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3739 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Die Eltern können nur herangezogen werden, soweit ein Unterhaltsanspruch des Kindes besteht. In Ihrem Falle gilt daher:

Nein, Sie können nicht herangezogen werden ...



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