Unterhalt an 24-jährigen Sohn
Gefragt am 20.07.200911:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3921 | Bewertung 5/5
Unser Sohn ist 24 Jahre alt und hat seit etwa 2 Jahren eine eigene Wohnung. Er hat eine zweite Ausbildung beendet, bis zum Ende der Ausbildung haben wir ihn finanziell unterstützt. Nach seiner Ausbildung ist er nunmehr arbeitssuchend und hat bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Mietbeihilfe/Wohngeld gestellt.
Frage: Kann die Verwaltung mich und meine Frau (ich bin nicht der leibliche Vater, der Sohn meiner Frau wurde nicht adoptiert) zu finanziellen Leistungen heranziehen?
11:11 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Eltern können nur herangezogen werden, soweit ein Unterhaltsanspruch des Kindes besteht. In Ihrem Falle gilt daher:
Nein, Sie können nicht herangezogen werden ...
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