Unterhalt bei Ausbildung des Kindes
Gefragt am 27.01.201315:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3389
Guten Tag,
mein Sohn (aus erster Ehe) wird demnächst eine Ausbildung beginnen und ca. 400 Euro Netto verdienen.
Ich, die Kindsmutter, bin verheiratet und habe aus 2.Ehe einen Sohn- 8 Jahre alt. Ich verdiene ca.900 Euro Netto.Mein Mann ist erwerbstätig.
Kindsvater, verheiratet und 2 Adoptivkinder im Haushalt verdient 3400 Euro Netto. Seine Frau ist ebenfalls erwerbstätig.
Frage: wie wird der Unterhalt berechnet? Zählt das Einkommen meines Mannes mit? Zählt das Einkommen seiner Frau mit?
Was kommt auf uns finanziell zu?
Viele Grüße J. Müller
15:33 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
da nur Sie und der Kindesvater unterhaltspflichtig sind, zählt das Einkommen Ihres jetzigen Mannes nicht mit. Genauso zählt das Einkommen der jetzigen Frau des Vaters nicht mit.
Dann ist zu beachten, dass Kindesunterhalt grundsätzlich nur bis zum Abschluss der Erstausbildung geschuldet ist. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass es sich um die Erstausbildung und nicht um eine Zweitausbildung nach Berufswechsel handelt.
Nun gibt es 3 Möglichkeiten. Da Sie keine Angabe gemacht haben, welche Möglichkeit zutrifft, gehe ich auf alle 3 Möglichkeiten ein ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" Jetzt eigene Frage stellen!