Trennungsunterhalt
Gefragt am 15.10.201014:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3857 | Bewertung 5/5
Meine Schwester, 71 Jahre alt, 50 Jahre verheiratet, bekommt 620,00 Euro Mindestrente und ihr „Noch Mann“ zieht ab 1.11. in eine Eigentumswohnung, die er schnell noch gekauft hat und einen LKW, er ist ein selbständiger Fuhrunternehmer, sein Sohn bei ihm angestellt.
Jetzt möchte er an meine Schwester kein Trennungsgeld zahlen.
Es könnte noch schlimmer kommen, er überschreibt seinem Sohn das Fuhrunternehmen, dann hat er nur eine offizielle Rente von 1.200,00.
Es kann doch nicht sein, dass sie nach 50 Jahre Ehe jetzt nicht einmal Trennungsgeld erhält?
Vielen Dank im Voraus.
14:20 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht darin, wenn der Ehemann mehr verdient als die Ehefrau.
Über das Einkommen des Ehemannes machen sie keine Angaben, so dass ich hierzu nicht viel sagen kann. Ich entnehme ihren Angaben aber, dass der Ehemann zumindest ein nicht um beträchtliches Vermögen hat, welches er nun schnell ausgeben möchte, um sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen ...
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