sorge und umgangsrecht
Gefragt am 30.08.200917:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3803
Wir sind nicht verheiratet,und ich habe aber das alleinige Sorgerrecht für unseren Sohn (2Jahre). Wir haben uns getrennt und versuchen eine gemeinsame Lösung über das Besuchsrecht zu finden.Ich bin der Meinung das er alle 14 Tage seinen Sohn am Wochenende(SA 9.00Uhr-SO 19.00 Uhr)hat,sowie noch jeweils einen Tag in der Woche,wo er ihn aus der Kita holt und 19.00 Uhr nach Hause bringt.Mit dieser Regelung des Umgangsrechtes ist der Vater aber nicht einverstanden,er besteht auf 3 Tage die Woche ohne WE und 2 Tage mit WE.Mit dieser Festlegung würde mein Sohn fast mehr Zeit bei seinem Vater verbringen!? Wenn ich nicht einverstanden bin,droht er mit dem Jugendamt.Meiner Meinung nach ist das Umgangsrecht ausreichend und auch im sinne des Kindes.Meine Frage:
1.Wie oft steht ihm das Umgangsrecht zu?
2.Kann er ohne meine Zustimmung mit Hilfe des Jugendamtes eine Festlegung über noch mehr Umgangsrecht treffen?
Möchte noch darauf hinweisen das der Vater momentan Arbeitssuchend ist,und die Regelung die er wünscht bei Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist.
Vielen Dank
17:19 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Frau Ratsuchende
vielen Dank für Ihre Anfrage,die ich Ihnen
sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Wie oft welcher Elternteil das gemeinsame Kind im Rahmen des Besuchsrechts sehen darf ist gesetzlich nicht geregelt.Es muß eine Einzelfalllösung zum Wohle des Kindes gefunden werden ...
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