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Sonstiges

Gefragt am 05.10.2009
19:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3704 | Bewertung 4.3/5

 

Hallo,
mein Mann und ich besitzen gemeinsam ein Haus. Letzes Jahr haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen. Mein Mann lebt weiterhin im Haus. Kann ich ohne seine Erlaubnis ins Haus? Oder muss ich mich vorher anmelden?
Er hat das gemeinsame Auto behalten (ist auf ihn angemeldet). Gehört es in diesem Fall ihm? Er hat das Auto jemanden für ein paar Tage geliehen. Darf
er das Auto ohne meine Einwilligung an andere verleihen?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Nieves Treig

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.10.2009
19:28 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 05.10.2009
23:06 Uhr

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Beantwortet am 05.10.2009 23:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3704 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage,die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Sie schrieben, dass es sich bei dem PKW um ein gemeinsames Fahrzeug handelt.Wenn Sie also beweisen könnten, dass Sie Miteigentümerin an dem Fahrzeug sind,müßte Ihr Mann Ihre Einwilligung einholen, bevor er das Fahrzeug verleiht.

Dies wäre aber wie gesagt nur dann der Fall, wenn Sie Miteigentümerin wären. Nach Ihrer Schilderung ist das Fahrzeug auf Ihren Mann zugelassen. Wenn er das Fahrzeug auch noch angeschafft hat, der Kaufvertrag also auf Ihren Mann lautet, dann würde das stark für sein Alleineigentum sprechen, so dass Sie ein Miteigentum etwa dann noch beweisen könnten, wenn Sie etwa eine nzeugen für eine Schenkung des hälftigen Fahrzeuges an Sie hätten ...



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